Bis zu 50€ Internetpauschale für Mitarbeiter

Unterstütze dein Team dort, wo es wichtig ist.
Mit dem steuerfreien Internetzuschuss entlastest du deine Mitarbeitenden bei den heimischen Internetkosten – ganz gleich, ob für den Job oder privat. Über Probonio kannst du monatlich bis zu 50 Euro beisteuern. Das Ganze funktioniert zu 100 % digital, intelligent und mühelos per App.

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Mit der steuerfreien Internetpauschale begeistern

  • Spürbares Gehaltsextra
    Bis zu 600 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei
    zusätzlich zum Gehalt auszahlen.
  • Uneingeschränkte Nutzung
    Steuerfreien Zuschuss sowohl für private als auch für
    berufliche Zwecke gewähren.
  • Digital per App
    Kostennachweis einmal jährlich per App einreichen
    und automatisiert mit dem Gehalt ausbezahlen.
  • Flexibler Einsatz
    Bestehende Verträge bezuschussen oder selbst
    neue Verträge für Mitarbeitende abschließen.

Ohne Aufwand für dein Unternehmen

  • Einmalige Einrichtung
    Internetpauschale in nur wenigen Minuten einrichten ohne
    weiteren Aufwand.
  • Minimaler Aufwand
    Kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Erstellung
    und Unterzeichnung der Vertragsanlagen notwendig.
  • Smarte Steueroptimierung
    Pauschalbesteuerung von 25% ohne weitere
    Sozialabgaben für Mitarbeitende.
  • Rechtskonforme Abrechnung
    Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an
    Ihre Lohnbuchhaltung.

So funktioniert die Internetpauschale

Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeitende anlegen und den Betrag der Internetpauschale individuell konfigurieren.

Digitale Nutzung

Mitarbeitende reichen nur einmal jährlich den Kostennachweis ein und unterzeichnen den Vertragszusatz per App.

Flexibilität

Mitarbeitende nutzen ihren Internetzugang wie gewohnt und erhalten automatisch die monatliche Erstattung mit der Gehaltsauszahlung.

Warum Finakom Benefits?

Flexible Gestaltung
Hohe Flexibilität durch die freie Wahl der gewünschten Erholungsform.
Effiziente Verwaltung
Kein Aufwand für die Belegprüfung und Zusatzvereinbarung.
Smarter Algorithmus
Automatisierte Einhaltung der Freigrenzen für die maximale Ersparnis.
Individuelles Design
Anpassung der App auf das individuelle Corporate Design.
Gemeinsam stark
Integration von Personio, Staffboard, DATEV und vieler anderer Partner.
Maximale Sicherheit
Regelmäßige Prüfung auf Konformität mit dem deutschen Steuerrecht.

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provenexpert
Gerne immer wieder, im Vergleich zu anderen, einfach TOP!
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Extrem gute und informative Jahresaufttaktveranstaltung in Dresden. Tolle motivierte Mitarbeiter!
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Häufige Fragen von Arbeitgebern

Was ist die steuerfreie Internetpauschale

Die steuerfreie Internetpauschale bietet Ihren Mitarbeitenden ein monatliches Gehaltsextra durch die finanzielle Unterstützung bei ihren Internetkosten im eigenen zuhause. Bis zu einer monatlichen Grenze von 50 Euro wird die Kostenerstattung lediglich mit 25% pauschalversteuert und bleibt für Ihre Mitarbeitenden komplett steuerfrei. So können Arbeitnehmer von einer Gehaltserhöhung von bis zu 50 Euro monatlich / 600 Euro jährlich netto profitieren, während Ihr Unternehmen gleichzeitig Lohnnebenkosten spart.

Sie können Ihren Mitarbeitenden monatlich eine Internetpauschale von bis zu 50 Euro monatlich / 600 Euro jährlich gewähren.
Folgende Regelungen gelten für die 50 Euro Internetpauschale:

  • Sie können die Internetkosten Ihrer Mitarbeitenden bis zu einem monatlichen Freibetrag von 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich mit 25% pauschal versteuern. Zusätzlich sind noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abzuführen, während Sozialversicherungsbeiträge nicht anfallen.
  • Die Erstattung der Internetkosten erfolgt zusätzlich zum Gehalt.
  • Neben der Erstattung der laufenden Kosten können Sie auch einmalige Kosten bis zur tatsächlichen Höhe der Aufwendungen erstatten. Somit sind hier auch Beträge über 50 Euro erstattungsfähig. Hierfür sind von Ihren Mitarbeitenden einzelne Nachweise der Kosten vorzubringen.
  • Die Kosten können nur bis zur tatsächlich aufgewendeten Höhe pauschal besteuert werden.
  • Der Internetzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Kosten für die Internetverbindung vom bzw. von den Mitarbeitenden selbst und nicht von anderen Personen getragen werden.
  • Ihre Mitarbeitenden müssen für den Zuschuss weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Generell kann die Internetpauschale für jeden Mitarbeitenden eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber. Geschäftspartner sind hierbei nicht mitinbegriffen.

Der Internetzuschuss kann sowohl für laufende Internetkosten als auch für zusätzlich anfallende Kosten gewährt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die 50 Euro Internetpauschale nur für laufende Internetkosten, wie beispielsweise Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung, gewährt werden kann. Einmalige Kosten, wie z.B. Reparaturen, können in die monatliche Pauschale nicht inkludiert werden.
Für folgende Aufwände (privat und beruflich) kann der Internetzuschuss gewährt werden:

  • Einrichtungskosten eines Internetanschlusses
  • Anschlussgebühren
  • Grundgebühr für die Internetverbindung
  • Flatrate-Gebühren für die Internetverbindung
  • Kosten für den Router
  • Kosten für das Modem
  • Austausch von technischen Geräten
  • Reparaturen
  • uvm.

Nein, die Internetpauschale können alle Mitarbeitenden nutzen. Da in den Internetzuschuss laufende Kosten flexibel für berufliche und private Zwecke inkludiert werden können, ist es nicht relevant, ob Ihre Mitarbeitenden im Homeoffice oder vor Ort arbeiten.

Neben der manuellen Anlage von Mitarbeitenden, bietet unsere Software die Möglichkeit, Mitarbeitende und Benefits per Excel-Import zu konfigurieren. Interessant für größere Unternehmen sind auch unsere Schnittstellen zu HR-Softwarelösungen, wie beispielsweise Personio, zum einfachen Import und dem Synchronisieren von Personaldaten.

Die Software wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an. Die Software erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:

  • Erstellung und Vorlage der Vertragsanlage zur Bestätigung der laufenden Internetkosten
  • Automatische Erinnerung Ihrer Mitarbeiternden bei notwendiger Vorlage der Kostennachweise
  • Regelmäßige Prüfung der Internetpauschale auf rechtliche Anforderungen
  • Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
  • Persönlicher Support für Ihre Mitarbeitenden

Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeitende mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeitender dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen automatisieren. Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält einmal monatlich eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). 

Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.

Da Sie für die 50 Euro Internetpauschale nur mit 25% pauschalversteuern müssen, sparen Sie sich Lohnkosten im Gegensatz zu einer herkömmlichen Gehaltserhöhung. Außerdem ist die Internetpauschale ein einfaches und kostengünstiges Mittel, um die Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung zu steigern und Motivation Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.

Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:

  • Datev LODAS
  • Datev Lohn und Gehalt
  • SAP
  • Lexware
  • ADDISON
  • Stotax
  • Sage Business Cloud
  • WISO
  • lexoffice
  • AGENDA
  • und noch viele mehr

Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.

Jetzt kostenlos und unverbindlich deinen individuellen Konzeptvorschlag anfordern.

In wenigen Schritten zum individuellen Benefit-Konzept.

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