Steuerfreie Erholungsbeihilfe für die Mitarbeitererholung

Erholungsbeihilfe steuerfrei für Mitarbeitende per App: Arbeitgeber können einfach und individuell das Wohlbefinden von Mitarbeitenden und ihrer Familie durch ein attraktives Benefit-Angebot fördern und gleichzeitig Kosten sparen.

+3000 zufriedene Probonio Kunden

Mindestens 156€ mehr netto jährlich auszahlen

Mit unserer Lösung erhalten Mitarbeitende mindestens 156 Euro mehr netto. Arbeitgeber profitieren dabei von der Pauschalversteuerung und sparen im Vergleich zur herkömmlichen Gehaltserhöhung hohe Kosten. Die steuerfreie Erholungsbeihilfe gilt dabei nicht nur für den Mitarbeitenden, sondern kann auch für den Ehepartner mit 104 Euro und für jedes Kind mit 52 Euro steuerfrei bezuschusst werden.

Flexibler Einsatz für ausreichende Erholung

Eine flexible Nutzung für vielfältige Erholungsmöglichkeiten bieten: Ob Urlaubsreisen, Tagesausflüge, Wellnessanwendungen oder Freizeitparks – die Erholungsbeihilfe fördert individuelle Formen der Entspannung.

Verbesserte Work-Life-Balance durch einen attraktiven Benefit

Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität steigern: Durch das attraktive Benefit-Angebot können Unternehmen aktiv die Work-Life-Balance durch flexibel einsetzbare Zuschüsse fördern. Arbeitgeber, die sich um das Wohlbefinden kümmern, schaffen so Raum für einen ausgewogenen Lebensstil ihrer Mitarbeitenden.

Effiziente Verwaltung bei automatisierter Erstattung

Durch unser Arbeitgeber-Portal wird die Verwaltung der Erholungsbeihilfe mühelos: Der Zuschuss zur Erholung wird automatisch erstattet, während Probonio die vollständige Prüfung der Nachweise übernimmt. Arbeitgeber profitieren so von einem minimalen Verwaltungsaufwand.

So funktioniert die Erholungsbeihilfe mit Probonio

Kostenlose Einrichtung

Kostenlos registrieren, Mitarbeitende anlegen und Budget konfigurieren

Einfache Nutzung

Mitarbeitende reichen einmalig den Kostennachweis per App ein und erhalten automatisch die Erstattung

Nahtlose Abrechnung

Automatisierte Übermittlung der Abrechnungsdaten an das gewünschte Lohnprogramm

Warum Probonio?

Flexible Gestaltung
Hohe Flexibilität durch die freie Wahl der gewünschten Erholungsform.
Effiziente Verwaltung
Kein Aufwand für die Belegprüfung und Zusatzvereinbarung.
Smarter Algorithmus
Automatisierte Einhaltung der Freigrenzen für die maximale Ersparnis.
Individuelles Design
Anpassung der App auf das individuelle Corporate Design.
Gemeinsam stark
Integration von Personio, Staffboard, DATEV und vieler anderer Partner.
Maximale Sicherheit
Regelmäßige Prüfung auf Konformität mit dem deutschen Steuerrecht.

+3000 zufriedene Unternehmenskunden

Steffen Keinert
provenexpert
Gerne immer wieder, im Vergleich zu anderen, einfach TOP!
Christof Deutscher
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Extrem gute und informative Jahresaufttaktveranstaltung in Dresden. Tolle motivierte Mitarbeiter!
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4.7 Sterne

55 Bowertungen

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Häufige Fragen von Arbeitgebern

Was ist die steuerfreie Erholungsbeihilfe?
Die steuerfreie Erholungsbeihilfe ist eine Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gewähren können. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, den Arbeitnehmern zu verschiedenen Erholungsmaßnahmen erhalten können. Der Vorteil der Erholungsbeihilfe liegt darin, dass dieser Betrag für Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Jeder Mitarbeitende kann neben dem Zuschuss für sich selbst, einen Zuschuss für seinen Ehepartner oder für jedes Kind erhalten.

Die Freibeträge sind wie folgt festgelegt:

  • 156€ für jeden Arbeitnehmer
  • 104€ zusätzlich für Ehepartner
  • 52€ zusätzlich für jedes Kind

Beispiel: Frau Maier ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie möchte mit ihrer Familie drei Wochen in den Urlaub fahren. Über die Probonio App beantragt Frau Maier nach ihrem Urlaub die Erholungsbeihilfe und kriegt im Folgemonat die Erholungsbeihilfe mit einem Betrag von 468 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.

Für die Erholungsbeihilfe müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

  • Der Zuschuss darf nur für Erholungszwecke gewährt werden.
  • Der Erholungsurlaub muss 3 Monate vor oder nach der Gewährung des Zuschusses angetreten werden.
  • Wird der zeitliche Abstand nicht eingehalten, besteht eine Erklärungspflicht.
  • Es muss ein Nachweis in Form eines Belegs oder einer Quitting vorgewiesen werden, z.B. eine Hotelrechnung.

Bei der Erholungsbeihilfe über Probonio müssen sich Arbeitgeber nicht um die Einhaltung der Voraussetzungen kümmern, da die Rechtskonformität und Einhaltung der Regelungen, wie bspw. die Prüfung von Nachweisen, durch uns sichergestellt werden.

Generell kann die Erholungsbeihilfe für jeden Mitarbeitenden eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber.

Wir legen großen Wert auf schnellen Service. Sie erreichen unser Support-Team direkt über die Chat-Funktion innerhalb der App oder ganz einfach per WhatsApp – ohne lange Warteschleifen.
Wir legen großen Wert auf schnellen Service. Sie erreichen unser Support-Team direkt über die Chat-Funktion innerhalb der App oder ganz einfach per WhatsApp – ohne lange Warteschleifen.

Grundsätzlich kann jede Form von Erholung mit der Erholungsbeihilfe bezuschusst werden.

Hierbei kann es sich um folgende Beispiele handeln:

  • Kurzausflüge
  • Wellnessbehandlungen
  • Hotelaufenthalte
  • Kuren
  • Wellnesswochenenden
  • Eintritt für Sauna oder Schwimmbäder

Der Zuschuss für die Erholungsbeihilfe darf einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Anspruch umfasst dabei einmalig den gesamten Zuschuss. Eine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg ist nicht möglich.

Urlaubsgeld und die Erholungsbeihilfe sind verschiedene Leistungen und können deshalb auch parallel an Mitarbeitende ausgezahlt werden.

Das Urlaubsgeld gilt als steuerpflichtiges Einkommen, weshalb die herkömmlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dementsprechend erhält der Mitarbeiter vom zusätzlichen Bruttobetrag des Urlaubsgelds auch nur einen Teil.

Die Erholungsbeihilfe hingegen wird mit 25% pauschalversteuert, sofern die Freibeträge eingehalten werden. Zudem fallen für Mitarbeitende keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an.

Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:

  • Überprüfung der Nachweise über die Erholungsmaßnahme
  • Regelmäßige Prüfung der Erholungsbeihilfe auf die rechtlichen Anforderungen
  • Erstellung der rechtskonformen Reports für Ihre Lohnabrechnung
  • Persönlicher Support für Ihre Mitarbeiter

Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter:innen automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen.

Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.

Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:

  • Datev LODAS
  • Datev Lohn und Gehalt
  • SAP
  • Lexware
  • ADDISON
  • Stotax
  • Sage Business Cloud
  • WISO
  • lexoffice
  • AGENDA
  • und noch viele mehr

Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.

Die Erholungsbeihilfe bietet Arbeitgebern eine unkomplizierte und kostengünstige Methode, dem Team einen steuerbegünstigten Zuschuss zu gewähren. Der Zuschuss ist sozialversicherungsfrei und unterliegt nur einer pauschalen Steuer von 25 % durch das Unternehmen.

Der gesteigerte Jahreslohn trägt dazu bei, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern und ist ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung. Durch die Verknüpfung der zusätzlichen Zahlung mit einer Erholungsleistung profitiert das Unternehmen sowohl von der Erholung der Mitarbeitenden als auch von deren gesteigerter Produktivität.

Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihren individuellen Konzeptvorschlag an.

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