Erholungsbeihilfe steuerfrei für Mitarbeitende per App: Arbeitgeber können einfach und individuell das Wohlbefinden von Mitarbeitenden und ihrer Familie durch ein attraktives Benefit-Angebot fördern und gleichzeitig Kosten sparen.













Jeder Mitarbeitende kann neben dem Zuschuss für sich selbst, einen Zuschuss für seinen Ehepartner oder für jedes Kind erhalten.
Die Freibeträge sind wie folgt festgelegt:
Beispiel: Frau Maier ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie möchte mit ihrer Familie drei Wochen in den Urlaub fahren. Über die Probonio App beantragt Frau Maier nach ihrem Urlaub die Erholungsbeihilfe und kriegt im Folgemonat die Erholungsbeihilfe mit einem Betrag von 468 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet.
Für die Erholungsbeihilfe müssen folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
Bei der Erholungsbeihilfe über Probonio müssen sich Arbeitgeber nicht um die Einhaltung der Voraussetzungen kümmern, da die Rechtskonformität und Einhaltung der Regelungen, wie bspw. die Prüfung von Nachweisen, durch uns sichergestellt werden.
Generell kann die Erholungsbeihilfe für jeden Mitarbeitenden eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber.
Grundsätzlich kann jede Form von Erholung mit der Erholungsbeihilfe bezuschusst werden.
Hierbei kann es sich um folgende Beispiele handeln:
Der Zuschuss für die Erholungsbeihilfe darf einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Anspruch umfasst dabei einmalig den gesamten Zuschuss. Eine Aufteilung der Summe über das Jahr hinweg ist nicht möglich.
Urlaubsgeld und die Erholungsbeihilfe sind verschiedene Leistungen und können deshalb auch parallel an Mitarbeitende ausgezahlt werden.
Das Urlaubsgeld gilt als steuerpflichtiges Einkommen, weshalb die herkömmlichen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dementsprechend erhält der Mitarbeiter vom zusätzlichen Bruttobetrag des Urlaubsgelds auch nur einen Teil.
Die Erholungsbeihilfe hingegen wird mit 25% pauschalversteuert, sofern die Freibeträge eingehalten werden. Zudem fallen für Mitarbeitende keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Probonio wurde entwickelt, um das Thema Mitarbeiter-Benefits für Unternehmen deutlich zu vereinfachen und dabei gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kontinuierlich während der Einrichtung. Das Onboarding lässt sich je nach Unternehmensgröße in einigen Minuten bis wenigen Tagen abschließen. Ist alles eingerichtet, fallen keine regelmäßigen Aufgaben für die Personalabteilung an.
Probonio erledigt z.B. folgende Aufgaben für Sie:
Im Fall von On-und Offboardings können neue Mitarbeiter mit nur wenigen Klicks hinzugefügt bzw. pausiert werden. Zudem lässt sich bei Probonio die Anlage neuer Mitarbeiter:innen automatisieren dank unserer Schnittstellen zu diversen HR-Systemen.
Ihre Lohnbuchaltung bzw. das externe Steuerbüro erhält eine Import-Datei für das gewünschte Lohnprogramm (z.B. DATEV). Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Aufwände auf Seiten der Lohnabrechnung an.
Probonio bietet eine Integration bzw. Import-Dateien beispielsweise für folgende Lohnprogramme an:
Ist ihr gewünschtes Lohnprogramm nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an. Dank unserer flexiblen Schnittstelle können wir schnell neue Lohnprogramme integrieren.
Die Erholungsbeihilfe bietet Arbeitgebern eine unkomplizierte und kostengünstige Methode, dem Team einen steuerbegünstigten Zuschuss zu gewähren. Der Zuschuss ist sozialversicherungsfrei und unterliegt nur einer pauschalen Steuer von 25 % durch das Unternehmen.
Der gesteigerte Jahreslohn trägt dazu bei, die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern und ist ein effektives Mittel zur Mitarbeiterbindung. Durch die Verknüpfung der zusätzlichen Zahlung mit einer Erholungsleistung profitiert das Unternehmen sowohl von der Erholung der Mitarbeitenden als auch von deren gesteigerter Produktivität.
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